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Vertrag / Vertragsrecht

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Ein, zwei- und mehrseitige Rechtsgeschäfte

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es werden je nach Anzahl der Willenserklärungen zwischen ein-, zwei- und mehrseitigen Rechtsgeschäften unterschieden

Einseitige Rechtsgeschäfte

Begriff

  • Einseitige Rechtsgeschäfte   =   Rechtsgeschäfte, die auf einer einzigen Willenserklärung basieren

Anwendungsbeispiele

  • Testament (vgl. ZGB 505 Abs. 1)
  • Errichtung einer Stiftung (vgl. ZGB 80 ff.)
  • Gestaltungsrechts
    • Ausübung eines Gestaltungsrechts ist Bedingungsfeindlich, unwiderruflich und unverjährbar

Zweiseitige Rechtsgeschäfte

Begriff

  • Zweiseitige Rechtsgeschäfte   =  Rechtsgeschäfte, die auf zwei Willenserklärungen basieren

Hauptanwendungsfall

Mehrseitige Rechtsgeschäfte

Begriff

  • Mehrseitige Rechtsgeschäfte   =  Rechtsgeschäfte, die auf mehr als zwei Willenserklärungen basieren

Anwendungsbeispiel

  • Beschluss
    • Vereinsbeschluss (vgl. ZGB 66)
    • GV-Beschluss (vgl. OR 703 ff.)

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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