Folgend sind weitere Abgrenzungskriterien zu erwähnen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen verschuldeter und unverschuldeter Unmöglichkeit ist für die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit relevant.
- Verschuldete und unverschuldete Unmöglichkeit
- Verschuldete Unmöglichkeit
- Verschulden liegt beim Gläubiger oder Schuldner
- Unverschuldete Unmöglichkeit
- Kein Verschulden von Gläubiger und Schuldner
- Schuldzuweisung nicht möglich
- Kein Verschulden von Gläubiger und Schuldner
- Verschuldete Unmöglichkeit
- Vorübergehende oder dauerhafte Unmöglichkeit
- Die Unmöglichkeit kann vorübergehend oder dauerhaft sein
- Weitere Abgrenzungen
- Tatsächliche Unmöglichkeit
- Leistung kann aufgrund der Naturgesetze nicht mehr erbracht werden
- Rechtliche Unmöglichkeit
- Vertrag soll eine gesetzlich nicht zugelassene Rechtsfolge herbeiführen
- Wirtschaftliche Unmöglichkeit
- Nur wenn unzumutbar, d.h. wenn durch wirtschaftliche Veränderungen ein krasses Missverhältnis zwischen den Leistungspflichten der Parteien entsteht
- Tatsächliche Unmöglichkeit
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.