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Vertrag / Vertragsrecht

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Gleichzeitiges Bestehen einer Anpassungs- oder Neuverhandlungsklausel?

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Ausgangslage
    • Für die Wirkungs-Beurteilung der Force Majeure-Klausel ist relevant, ob der gleiche Vertrag  eine Anpassungs- oder Neuverhandlungsklausel enthält
  • Definition
    • Anpassungsklausel (auch: Neuverhandlungsklausel)   =   Verpflichtung der Parteien, den Vertrag neu zu verhandeln, wenn die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unzumutbar geworden ist
  • Anpassungsklausel vs. Force Majeure-Klausel
    • Die Anpassungsklausel verpflichtet die Parteien, den Vertrag so neu zu verhandeln, dass er unter den nachträglich eingetretenen besonderen Verhältnissen erfüllt werden kann, im Gegensatz zur Force Majeure-Klausel, die den Vertrag unter bestimmten besonderen Verhältnissen dahinfallen lässt
    • Eine Kombination von Anpassungsklausel und Force Majeure-Klausel verlangt im konkreten Einzelfall eine Auslegung bzw. Beurteilung, wie die Klauseln unter einander harmonieren
  • Verbreitung
    • In den Liefer- und Vertriebs-Verträgen sind allerdings Anpassungs- oder Neuverhandlungsklauseln weit weniger häufig anzutreffen als die Force-Majeure-Klauseln
  • „Unternutzungs-Klausel“
    • Nutzungseinschränkungen von Produktionsmitteln führen zu vertraglich vordefinierten Preisnachlässen beim Leasing-Geber oder Vermieter
    • Definition der Schwere der Unternutzung, ab welcher eine Berufung auf diese Klausel möglich wird: Zeitdauer Stillstand oder prozentuale Unternutzung resp. Umsatzverlust
    • Definition der Schadensverteilung / Schadensbeteiligung des Vertragspartners:
      • Abgrenzung der externen, oder externen und internen Fixkosten des Leasing-Gebers/Vermieters („eigene Kosten“/“Einstandskosten“) des Produktionsmittels vom üblichen Entgelt und Entgelt-Reduktion in vordefinierter Höhe
      • Margenverzicht beim Leasing-Geber/Vermieter (in vordefinierter Höhe) etc.
  • Anpassungsklausel (Muster)
    • In Arbeit

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