LAWINFO

Vertrag / Vertragsrecht

QR Code

Herkunft

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Klauseln zu höherer Gewalt fussen historisch auf dem internationalen Warenaustausch. Solche Klauseln haben nicht Dauerschuldverhältnisse vor Augen, sondern den Abschluss von einzelnen Handelsgeschäften über grössere Mengen von Waren.

Force-Majeure-Klauseln knüpfen an ausserplanmässige Unterbrechungen des Waren- und Dienstleistungsstroms, auch bei Zulieferern, an. Force-Majeure-Klauseln dienen nicht dazu, sich eigener Verbindlichkeiten zu entziehen.

Von ihrer Entstehungsgeschichte her gesehen kann sich nicht auf Force Majeure berufen, wer sich eine Bestellung, z.B. aufgrund widriger, wirtschaftlicher Umstände, nicht mehr leisten kann. Aktuelle Tendenzen in der Auslegung von Force-Majeure-Klauseln, dass auch eigener, wenn auch unverschuldeter Geldmangel darunter fallen soll(te), stellen das Grundprinzip der Übernahme des eigenen Geschäftsrisiko auf den Kopf.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.