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Vertrag / Vertragsrecht

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Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Schuldner kann seine Inverzugsetzung durch folgende Einreden verhindern:

Einrede des nicht erfüllten Vertrages

Grundlage

  • OR 82

Voraussetzung

  • Leistungspflicht der Gegenpartei
    • Leistungen sind grundsätzlich gleichzeitig „Zug um Zug“ zu erfüllen
      • Grundlagen
        • OR 82
        • OR 184 Abs. 2 für den kaufmännischen Verkehr

Wirkung

  • Wer Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung fordert, muss selber bereits erfüllt haben oder die Erfüllung anbieten
    • Ansonsten Einrede des nichterfüllten Vertrages möglich (vgl. OR 82)

Sonderfall

  • Vorleistungspflicht einer Vertragspartei
    • Grundlagen der Vorleistungspflicht
      • Vertrag
      • Gesetz
        • zB Vorleistungspflicht des Mieters (vgl. OR 257c)
        • zB Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers (vgl. OR 323)
        • zB Vorleistungspflicht des Unternehmens beim Werkvertrag (vgl. OR 372)
      • Wirkung
        • Zurückbehalten der Leistung ist möglich bis der Vorleistungspflichtige erfüllt oder seine Leistungen anbietet

Unsicherheitseinrede

Grundlage

  • OR 83

Voraussetzung

  • Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei
    • = Verschlechterung der Vermögenslage einer Vertragspartei
  • Grund für die Annahme der Zahlungsunfähigkeit
    • Konkurs
    • Fruchtlose Pfändung
    • Zahlungseinstellung
    • Beantragung der Stundung
  • Verschlechterung darf sich erst nach Vertragsschluss einstellen
  • Anspruch muss durch Verschlechterung der Vermögenslage gefährdet sein

Wirkung

  • Grundsatz von „Zug um Zug“ der Leistungserfüllung fällt weg
  • Leistung kann zurückbehalten werden, bis Gegenleistung sichergestellt wird

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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