Der Ablauf der Vertragsauslegung wird in eine subjektive und objektive Vertragsauslegung unterteilt:
Subjektive Vertragsauslegung
- Anwendungsfall
- Subjektive Vertragsauslegung geht der objektiven Vertragsauslegung vor.
- Primär zählt der tatsächliche Wille der Parteien
- Auslegung
- Wille der Parteien muss anhand der Willenserklärungen ermittelt werden
Objektive Vertragsauslegung
- Anwendung
- Nur notwendig, falls subjektive Vertragsauslegung erfolglos
- Auslegung
- Der Vertrag ist so auszulegen, wie er nach dem Vertrauensprinzip verstanden werden durfte und musste
- Die Frage lautet: Wie konnte die Erklärung oder Verhaltensweise unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände in gutem Glauben verstanden werden.
Judikatur
- Objektive Vertragsauslegung ist Rechtsfrage, nicht Tatfrage
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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