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Vertrag / Vertragsrecht

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Konventionalstrafen Klausel

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Konventionalstrafen-Klausel ist ein dem Vertragspartner fix versprochener Geldbetrag für den Fall, dass der Versprechende seine Vertragspflichten resp. die geschützten Abmachung/en nicht oder nicht richtig erfüllt.

Begriff

  • Konventionalstrafe   =   Vereinbarung zwischen den Parteien, einen fix vereinbarten Geldbetrag zu entrichten, für den Fall, dass ein Vertrag resp. die geschützten Abmachung/en nicht oder nicht richtig erfüllt werden

Grundlage

  • OR 160 – 163

Rechtsgrund

  • Parteivereinbarung / Individualabrede
  • Übernahme durch Gesellschaftsstatuten

Form

  • Die Verpflichtung zur Bezahlung einer Konventionalstrafe bedarf zu ihrer Gültigkeit der gleichen Form wie das Rechtsgeschäft, für deren Nichterfüllungsfall die Vertragsstrafe verabredet wird

Arten von Konventionalstrafen

  • Alternative Konventionalstrafe
    • entweder Erfüllung der Hauptverpflichtung oder der Konventionalstrafe
  • Kumulative Konventionalstrafe
    • neben der noch ausstehenden Realerfüllung auch die Bezahlung der Konventionalstrafforderung
  • Exklusive Konventionalstrafe
    • Die Parteien können vereinbaren, dass im Straffall ausschliesslich die Konventionalstrafe geschuldet ist (= Wandelpön)

Abgrenzung zum Konventionalstrafe-Vertrag

  • Eine Konventionalstrafe kann folgendermassen verabredet werden
    • im Hauptvertrag
      • =   Konventionalstrafe-Klausel
    • nachträglich
      • =   Konventionalstrafe-Vertrag

Bedeutung/Verbreitung

  • Die Konventionalstrafe kann grundsätzlich für die Sicherung sämtlicher Rechtsverhältnisse eingesetzt werden
  • Hauptanwendungsfall im Rechtsalltag ist aber die Sicherstellung des arbeitsrechtlichen Konkurrenzverbotes
  • Konventionalstrafen wirken sich vor allem in nachgenannten Fällen vorteilhaft aus
    • schwierig bestimm- und nachweisbarer Schaden
    • Verletzung einer Unterlassungspflicht
  • SchadennachweisBefreiung
    • Durch die Konventionalstrafe ist beweisfreier „Schadenersatz“ möglich
    • keine komplizierten Berechnungen notwendig
  • Sicherungsfunktion
    • Sicherstellung der richtigen Erfüllung einer Hauptschuld
  • Ausgleichsfunktion
    • Finanzieller Ausgleich für die Nachteile einer Nicht- oder Schlechterfüllung der Hauptschuld

Wirkung

  • Grundsatz
    • Zahlung einer fix vereinbarten Geldsumme bei Verletzung der vertraglich vereinbarten Pflicht/en
  • Ausnahmen
    •  In der Lehre ist umstritten, ob anstelle einer Geldsumme auch weitere Tatbestände möglich sind:
      • Übergabe einer Sache
      • Rechtsverzicht
      • Leistungspflicht (ein Tun, zB Grundlast)
      • Unterlassungspflicht (ein Dulden oder Unterlassen, zB Dienstbarkeit)
    • Die Verabredung der Übernahme solcher Rechtsnachteile setzt eine vorgängige individuelle Zulässigkeitsabklärung voraus

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