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Vertrag / Vertragsrecht

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Konventionalstrafen Klausel

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Konventionalstrafen-Klausel ist ein dem Vertragspartner fix versprochener Geldbetrag für den Fall, dass der Versprechende seine Vertragspflichten resp. die geschützten Abmachung/en nicht oder nicht richtig erfüllt.

Begriff

  • Konventionalstrafe   =   Vereinbarung zwischen den Parteien, einen fix vereinbarten Geldbetrag zu entrichten, für den Fall, dass ein Vertrag resp. die geschützten Abmachung/en nicht oder nicht richtig erfüllt werden

Grundlage

  • OR 160 – 163

Rechtsgrund

  • Parteivereinbarung / Individualabrede
  • Übernahme durch Gesellschaftsstatuten

Form

  • Die Verpflichtung zur Bezahlung einer Konventionalstrafe bedarf zu ihrer Gültigkeit der gleichen Form wie das Rechtsgeschäft, für deren Nichterfüllungsfall die Vertragsstrafe verabredet wird

Arten von Konventionalstrafen

  • Alternative Konventionalstrafe
    • entweder Erfüllung der Hauptverpflichtung oder der Konventionalstrafe
  • Kumulative Konventionalstrafe
    • neben der noch ausstehenden Realerfüllung auch die Bezahlung der Konventionalstrafforderung
  • Exklusive Konventionalstrafe
    • Die Parteien können vereinbaren, dass im Straffall ausschliesslich die Konventionalstrafe geschuldet ist (= Wandelpön)

Abgrenzung zum Konventionalstrafe-Vertrag

  • Eine Konventionalstrafe kann folgendermassen verabredet werden
    • im Hauptvertrag
      • =   Konventionalstrafe-Klausel
    • nachträglich
      • =   Konventionalstrafe-Vertrag

Bedeutung/Verbreitung

  • Die Konventionalstrafe kann grundsätzlich für die Sicherung sämtlicher Rechtsverhältnisse eingesetzt werden
  • Hauptanwendungsfall im Rechtsalltag ist aber die Sicherstellung des arbeitsrechtlichen Konkurrenzverbotes
  • Konventionalstrafen wirken sich vor allem in nachgenannten Fällen vorteilhaft aus
    • schwierig bestimm- und nachweisbarer Schaden
    • Verletzung einer Unterlassungspflicht
  • SchadennachweisBefreiung
    • Durch die Konventionalstrafe ist beweisfreier „Schadenersatz“ möglich
    • keine komplizierten Berechnungen notwendig
  • Sicherungsfunktion
    • Sicherstellung der richtigen Erfüllung einer Hauptschuld
  • Ausgleichsfunktion
    • Finanzieller Ausgleich für die Nachteile einer Nicht- oder Schlechterfüllung der Hauptschuld

Wirkung

  • Grundsatz
    • Zahlung einer fix vereinbarten Geldsumme bei Verletzung der vertraglich vereinbarten Pflicht/en
  • Ausnahmen
    •  In der Lehre ist umstritten, ob anstelle einer Geldsumme auch weitere Tatbestände möglich sind:
      • Übergabe einer Sache
      • Rechtsverzicht
      • Leistungspflicht (ein Tun, zB Grundlast)
      • Unterlassungspflicht (ein Dulden oder Unterlassen, zB Dienstbarkeit)
    • Die Verabredung der Übernahme solcher Rechtsnachteile setzt eine vorgängige individuelle Zulässigkeitsabklärung voraus
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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