Durch Zahlungsklauseln (auch Zahlungsbedingungen genannt) regeln die Parteien die Zahlungsmodalitäten im Zusammenhang mit einem Geschäftsverhältnis. Bei Kaufverträgen werden an Zahlungsbedingungen oft auch Lieferbedingungen geknüpft:
Begriff
- Zahlungsklausel = Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Zahlungsbedingungen
Rechtsgrund
- Parteivereinbarung / Individualabrede
- Übernahme durch AGB
Verbreitung/Bedeutung
- Grundsätzlich in sämtlichen Kaufverträgen, aber auch in anderen Leistungs- und Lieferverträgen
Wirkung
- Mit Zahlungsklauseln werden u.a. die folgenden Bedingungen geregelt
- Zeitpunkt der Zahlung
- Verteilung der Abwicklungskosten
- Art der Zahlung
- Ort der Zahlung
- Zusätzliche Konditionen
- Skonti, Rabatt etc.
- Valuta Eingang
Musterklauseln
Mögliche Zahlungsbedingungen
- Zahlung per Vorkasse
- Zahlung per Kreditkarte
- Zahlung per Lastschrift
- Zahlung per Rechnung
- Zahlung per Nachnahme
Zahlungsfrist / Skonto
Zahlbar innert XY Tagen.
Valutagerecht, ohne jegliche Abzüge zahlbar in X Tagen, oder innerhalb von 10 Tagen unter ausschliesslichem Abzug von 2% Skonto.
Internationale Abkürzungen
c.a.d | cash against documents | Zahlung gegen Dokumente |
c.b.d | cash before delivery | Vorauszahlung |
c.i.a | cash in advance | Zahlung im Voraus |
c.o.d | cash on delivery | Zahlung bei Lieferung |
c.o.s | cash on shipment | Zahlung bei Verschiffung |
c.w.o | cash with order | Zahlung mit Anweisung |
M/P | Month after Payment | Zahlung im nächsten Monat |
o.a. | on account | gegen Rechnung |
P.O.D | pay on delivery | zu zahlen bei Lieferung |
LC (L/C) | letter of credit | Akkreditiv |
s.e.&.o.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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