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Reiserecht

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Nichtbeförderung

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Nichtbeförderung   =   Weigerung des Airline-Unternehmens, den Flugpassagier zu befördern, obwohl dieser eine gültige Flugbuchung besitzt und sich rechtzeitig bei der Abfertigung einfand

Grundlagen

  • EU-VO (EG) 2 lit. j i.V.m. EU-VO (EG) 3 Abs. 2

Abgrenzung

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Ausschluss des Passagiers vom Flug?

  • Grundsatz
    • Der Fluggast darf von einem gebuchten Flug nur aus vertretbaren Gründen ausgeschlossen werden (vgl. FÜHRICH ERNST, Die Fluggastrechte der VO (EG) Nr. 261/2004 in der Praxis, in: MDR 2007, Sonderbeilage zu Heft 7, S. 4)
  • Ausnahmen (vgl. EU-VO (EG) 2 lit. j)
    • Gesundheitszustand des Flugpassagiers stellt für sich oder die Mitpassagiere ein Risiko dar
    • Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs

Hauptanwendungsfälle der Nichtbeförderung

  • Überbuchung
    • Heute oft Rentabilitätsmassnahme
    • =   Vertragsverletzung, mit Anspruch auf leicht durchsetzbare Ausgleichsleistungen
  • Technischer Defekt des Fluggeräts
    • Oft vorgeschobener Grund am Saisonanfang bzw. Saisonende, v.a. im Charter-Business
    • =   Vertragsverletzung, mit Anspruch auf Ausgleichsleistungen

Leistungspflichten

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR, Bd. X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 397 f.
  • FÜHRICH ERNST, Die Fluggastrechte der VO (EG) Nr. 261/2004 in der Praxis, in: MDR 2007, Sonderbeilage zu Heft 7, S. 1 – 14

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