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Reiserecht

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Tourismus

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Tourismus (auch Touristik, Fremdenverkehr) ist der Oberbegriff für das „Reisen, Verköstigung, Vergnügung und Übernachtung“, nämlich Reisebranche, Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft (Freizeitgestaltung).

Aufgrund der Angaben der Welttourismusorganisation zählt heute die Branche weltweit zu den größten Wirtschaftszweigen und den wichtigsten Arbeitgebern. Das grenzüberschreitende Reisen macht heute 25 bis 30 % des Welthandels in diesem Dienstleistungsbereich aus.

Die Branchenwichtigkeit führt dazu, dass die Branche nach Kategorien gegliedert (Tourismusarten), statistisch erhoben (Tourismusstatistik), erforscht (Tourismusforschung) und die Entwicklung prognostiziert wird (Tourismusprognosen) sowie auf Tourismusfolgen (Overtourism) aufmerksam gemacht wird.

Wenn auch nur kurz, soll auf diese Themen eingegangen werden:

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