LAWINFO

Vertrag / Vertragsrecht

QR Code

Bürgschaft

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Forderung kann durch eine sog. Personalsicherheit oder Realsicherheit gesichert werden. Die Bürgschaft ist ein Vertrag, der zu den Personalsicherheiten gezählt wird. Zweck der Bürgschaft ist es, die Erfüllung einer Verpflichtung sicherzustellen.

Die häufigste Erscheinungsform ist die sog. Bankbürgschaft (oder Bürgschaftskredit / Kautionskredit).

Begriff

  • Bei der Bürgschaft nach OR 492 ff. handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag
  • Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners, für dessen Schuld einzustehen
  • Diese Verpflichtung tritt zur bestehenden Schuld hinzu und hängt von ihr ab (sog. Akzessorietät)

Grundlage

  • OR 492 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.