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Vertrag / Vertragsrecht

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Verwirkung

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht selten fällt im Zusammenhang mit der Abwehr geltend gemachter Ansprüche der Begriff „Verwirkung“.

„Verwirkung“ ist nicht gleich „Verjährung“:

Begriff

  • Verwirkung  =   Anspruchsdahinfallen infolge Zeitablaufs

Gegenstand der Verwirkung

Ziel der Verwirkung

  • Untergang des betreffenden Anspruchs infolge Zeitablaufs

Ruhen und Unterbrechung der Verwirkung

Berücksichtigung der Verwirkung

  • von Amtes wegen

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