Der Schuldner kann grundsätzlich nur an den Gläubiger erfüllen. Ausnahmen können sich wie folgt ergeben:
Aus Vertrag
- Vertragliche Benennung eines Dritten als Leistungsempfänger
- Dieser wird Erfüllungsgehilfe des Gläubigers
Aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung
- Anordnung von Gericht oder Behörde zur Leistung an einen Dritten
- Einziehung des Ertrages durch den Nutzniesser (vgl. ZGB 773 Abs 1)
- Vgl. Nutzniessung
- Hinterlegung der verpfändeten Forderung (vgl. ZGB 906 Abs. 3)
- Anwendungsbeispiele
- Einziehung des Ertrages durch den Nutzniesser (vgl. ZGB 773 Abs 1)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GebrauchsleiheEinleitung zur GebrauchsleiheAutoren:ÄnderungskündigungEinleitung zur ÄnderungskündigungAutoren:AbtretungEinleitung zur AbtretungAutoren:SequestrationEinleitung zur SequestrationAutoren:Garantie / GarantievertragEinleitung zur Garantie / zum GarantievertragAutoren:SchuldübernahmeÜberblick zur Schuldübernahme
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht