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Vertrag / Vertragsrecht

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Leistungspflichtige Person

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nachfolgend wird das Thema der persönlichen Leistungspflicht näher erläutert:

Begriff

  • Persönliche Leistungspflicht   =   Bei der Leistungspflicht kommt es auf die Persönlichkeit des Schuldner an

Grundlage

  • OR 68

Grundsatz

  • Der Schuldner muss die geschuldete Leistung nur persönlich erbringen, wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt

Persönliche Leistung gemäss Gesetz

Leistung Dritter

  • Voraussetzung
    • Ist keine persönliche Leistung gefordert, kann ein Dritter mit befreiender Wirkung leisten
  • Wirkung
    • Der Gläubiger muss die Leistung des Dritten annehmen, andernfalls gerät er in Annahmeverzug resp. Gläubigerverzug (vgl. OR 91)

Literatur

  • Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 263 f.

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