Eine Forderung kann durch eine sog. Personalsicherheit oder Realsicherheit gesichert werden. Die Bürgschaft ist ein Vertrag, der zu den Personalsicherheiten gezählt wird. Zweck der Bürgschaft ist es, die Erfüllung einer Verpflichtung sicherzustellen.
Die häufigste Erscheinungsform ist die sog. Bankbürgschaft (oder Bürgschaftskredit / Kautionskredit).
Begriff
- Bei der Bürgschaft nach OR 492 ff. handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag
- Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger des Hauptschuldners, für dessen Schuld einzustehen
- Diese Verpflichtung tritt zur bestehenden Schuld hinzu und hängt von ihr ab (sog. Akzessorietät)
Grundlage
- OR 492 ff.
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