Der Maklervertrag ist eine Beziehung zwischen zwei Personen, in welcher der Auftraggeber dem Makler für den Fall, dass dessen Tätigkeit zum Abschluss eines vom Auftraggeber angestrebten Geschäfts führt, ein Entgelt verspricht:
Begriff
- Mit dem Maklervertrag wird dem Makler der Auftrag erteilt, gegen Honorar die Gelegenheit
- zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder
- den Abschluss eines Vertrages zu vermitteln (OR Art. 412 Abs. 1)
Grundlage
- OR 412 ff.
- Der Mäklervertrag steht im Allgemeinen unter den Vorschriften über den einfachen Auftrag
- OR 394 ff.
Die Detailinformationen finden Sie statt einer Wiederholung unter:
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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