Wo Verträge geschlossen werden, kann es auch zu Rechtstreitigkeiten kommen. Der Zivilprozess dient dabei der Durchsetzung von Geld- oder anderen Ansprüchen des Klägers sowie seltener der Feststellung bestimmter Rechtsverhältnisse. Die Parteien können die Streitbeilegung auch ausserhalb des vom Staat zur Verfügung gestellten Gerichtssystems, in einem sogenannten Schiedsverfahren durchführen oder versuchen, sich durch Mediation zu einigen:
Grundlagen zum Zivilprozess
- Bundesrecht
- Kantonales Recht
- Gerichtsorganisationsgesetze der Kantone (GOG)
- Staatsverträge
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano-Übereinkommen, LugÜ; SR 0.275.12)
Grundlagen zum Schiedsverfahren
- Bundesrecht
- Staatsverträge
- Weitere Grundlagen
Grundlagen zur Mediation
- Bundesrecht
- Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272)
- Weitere Grundlagen
- WIPO Mediation Rules
- LCIA Mediation procedure
- u.U. vertragliche Grundlage bei Mediationsklausel in Eskalationsversion
Weiterführende Informationen
- Zum Zivilprozess
- Zum Schiedsverfahren
- Zur Mediation