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Vertrag / Vertragsrecht

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Inverzugsetzung

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ist eine Verbindlichkeit fällig, so wird der Schuldner durch Mahnung des Gläubigers in Verzug gesetzt:

Begriff

  • Inverzugsetzung   =   Schuldner einer fälligen Verbindlichkeit wird durch Mahnung in Verzug gesetzt.

Grundlage

  • OR 102

Fälligkeit der Verbindlichkeit

  • Ist der Erfüllungszeitpunkt erreicht, ist die Leistung fällig

Verzug des Schuldners

  • Durch Mahnung
    • Wirkung
      • Erst durch Mahnung (vgl. OR 102 Abs. 2) wird der Schuldner in Verzug gesetzt
    • Form der Mahnung
      • Mahnungen sind formfrei gültig
      • Schriftform empfehlenswert
  • Ohne Mahnung
    • Bei einem Verfalltagsgeschäft gerät der Schuldner mit Ablauf eines bestimmten Datums automatisch in Verzug
      • Dies setzt eine entsprechende Vereinbarung der Parteien voraus
    • Wenn Nichtleistung des Schuldners offensichtlich ist oder Mahnung nicht zumutbar (zB Schuldner verhindert Zustellung)

Verhinderung der Inverzugsetzung

Gesetzestext

Literatur

  • Koller Alfred, Wirksamkeitserfordernisse einer Mahnung, AJP 2004, S. 609 f.

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