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Vertrag / Vertragsrecht

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Auslegungsmittel

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Vertragsauslegung spielen die Auslegungsmittel eine wichtige Rolle:

 Einzelne Auslegungsmittel:

Wortlaut

  • Der Wortlaut hat Vorrang vor den anderen Auslegungsmitteln
  • Trotzdem darf nicht alleine auf den Wortlaut abgestellt werden
  • Eine rein grammatikalische bzw. formalistische Auslegung ist unzulässig (vgl. BGE 129 III 118 E. 2.5)
  • Letztendlich ist der tatsächliche oder normativ hergeleitete Wille der Vertragsparteien und nicht der Wortlaut des Vertrages massgeblich

Wichtige Auslegungsgrundsätze

  • Wortsinn
    • Umgangssprache oder Fachsprache als Ausgangspunkt sind zu berücksichtigen
  • Systematik
    • Sinngehalt eines Wortes ist unter Berücksichtigung der systematischen Stellung im Vertrag zu ermitteln

Weitere Auslegungsmittel

  • Ort, Zeit und andere Begleitumstände
  • Verkehrsübung
    • Gegenpartei musste Verkehrssitte kennen oder mit ihrem Bestehen rechnen
    • Vgl. BGE 94 II 157, E. 4b
  • Fachspezifische Kenntnisse der Parteien berücksichtigen
  • Interessen der Parteien
  • Vertragszweck
  • Verhalten der Parteien vor und nach Vertragsabschluss
    • Hinweise liefern
      • Vertragsverhandlungen
      • Vertragsentwürfe

Vertraglicher Ausschluss von Auslegungsmitteln

  • Auslegungsmittel und Auslegungsregeln dürfen von den Parteien nicht vertraglich ausgeschlossen werden
  • Auch eine Rangfolge oder die Zuweisung der Auslegungskompetenz an eine Partei ist ausgeschlossen

AGB Auslegung

  • Trotz Vorformulierung der AGB für eine Vielzahl von Verträgen müssen sie im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses individuell ausgelegt werden
  • Die dabei geltenden Regeln finden sie hier:

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