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Vertrag / Vertragsrecht

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Schadenersatz

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Willensmängeln stellt sich auch die Frage des Schadenersatzes:

Schadenersatzpflicht des fahrlässig Irrenden

Allgemein

  • Der fahrlässig Irrende wird nach OR 26 Abs. 1 zum Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens verpflichtet

Voraussetzung

  • Irrtum entstand aus eigenem Verschulden oder aufgrund des Verhaltens einer Hilfspersonen

Wirkung

  • Ersatz des negativen Vertragsinteressens
    • Parteien werden so gestellt, als wären nie Vertragsverhandlungen geführt worden (vgl. BGE 106 II 131 E.5)
  • Weiterer Schaden
    • Wo es der Billigkeit, d.h. der Einzelfallgerechtigkeit entspricht, kann der Richter auf Ersatz weiteren Schadens erkennen
      • Ersetzt wird das positives Vertragsinteresse
        • Wirkung, als wäre der Vertrag korrekt erfüllt worden

Bemessung des Schadenersatzes

  • Es finden zur Bemessung des Schadenersatzes die Grundsätze nach OR 43 f. Anwendung

Schadenersatz bei Täuschung oder Drohung

Allgemein

  • Personen, die absichtlich täuschen oder bedrohen, sind schadenersatzpflichtig

Grundlagen

  • OR 41 ff.
    • Die Schadenersatzpflicht bei absichtlicher Täuschung und Drohung stützt sich auf die Rechtsgrundlagen der unerlaubten Handlung
  • Haftung aus culpa in contrahendo

Schadenersatz bei Genehmigung des Vertrages

  • Die Genehmigung eines wegen Täuschung oder Furcht unverbindlichen Vertrages schliesst den Anspruch auf Schadenersatz nicht ohne weiteres aus
    • OR 31 Abs. 3
  • Voraussetzung
    • Anfechtung war dem Getäuschten bzw. Bedrohten nicht zumutbar

Schadenersatz bei Drohung durch einen Dritten

  • Hintergrund
    • Ist die Drohung von einem Dritten ausgegangen, so hat der Bedrohte, der den Vertrag nicht halten will, dem anderen, Entschädigung zu leisten
  • Voraussetzung
    • Der andere hat die Drohung weder gekannt, noch hätte er sie kennen sollen
    • Muss der Billigkeit entsprechen

Gesetzestext

 Weiterführende Literatur

  • Furrer Daniel / Müller-Chen Markus, Obligationenrecht Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Schulthess (Zürich), Zürich 2012, S. 212 f.

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