Personaldienstbarkeit
= Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück
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Grunddienstbarkeit
= Berechtigung des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück
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Nutzniessung
= Recht des Berechtigten auf den Genuss an einem Gegenstand (Nutzniessungsgegenstand)
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Wohnrecht
= Recht des Berechtigten, ein Gebäude oder ein Teil davon zu bewohnen
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Anmerkung
= Einschreibung im Grundbuch ohne negative Rechtskraft, d.h. entweder gilt der Anmerkungsinhalt auch ohne Anmerkung (Ohnediesrechtskraft) oder die Anmerkung enthält nur die Information über tatsächliche Verhältnisse
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Vormerkung
= im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Rechtsverhältnisse (numerus clausus der vormerkbaren Rechte), mit negativer Rechtskraft (ohne Eintragung kein Recht) und quasi dinglicher Wirkung gegenüber Dritten und Rang (Alterspriorität) gegenüber anderen Grundbucheintragungen
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.