Personaldienstbarkeit
= Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück
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Grunddienstbarkeit
= Berechtigung des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück
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Nutzniessung
= Recht des Berechtigten auf den Genuss an einem Gegenstand (Nutzniessungsgegenstand)
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Wohnrecht
= Recht des Berechtigten, ein Gebäude oder ein Teil davon zu bewohnen
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Anmerkung
= Einschreibung im Grundbuch ohne negative Rechtskraft, d.h. entweder gilt der Anmerkungsinhalt auch ohne Anmerkung (Ohnediesrechtskraft) oder die Anmerkung enthält nur die Information über tatsächliche Verhältnisse
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Vormerkung
= im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Rechtsverhältnisse (numerus clausus der vormerkbaren Rechte), mit negativer Rechtskraft (ohne Eintragung kein Recht) und quasi dinglicher Wirkung gegenüber Dritten und Rang (Alterspriorität) gegenüber anderen Grundbucheintragungen
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