Zu den Plattformen für private Unterkünfte kann folgendes ausgeführt werden:
Definition
- Plattform für private Unterkünfte sind sog. Community-Marktplätze für die Buchung und Vermietung von Unterkünften, ähnlich
Entschädigung
- Kommission vom Leistungserbringer und / oder vom Gast
- Höhe der Kommission (Airbnb)
- Gebühren für Unterkünfte
- Service-Gebühren für Gastgeber
- 3 % – 5 %
- Was sind Airbnb-Service-Gebühren? | airbnb.ch
- 3 % – 5 %
- Service-Gebühren für Gäste
- 5 % – 15 %
- Was sind Airbnb-Service-Gebühren? | airbnb.ch
- 5 % – 15 %
- Service-Gebühren für Gastgeber
- Gebühren für Entdeckungen
- Service-Gebühr für Gastgeber
- 20 %
- Was sind Airbnb-Service-Gebühren? | airbnb.ch
- Umsatzsteuer inbegriffen, sofern und soweit eine solche zu erheben ist
- Was sind Airbnb-Service-Gebühren? | airbnb.ch
- 20 %
- Service-Gebühr für Gäste
- Keine Erhebung von Service-Gebühren für Gäste
- Was sind Airbnb-Service-Gebühren? | airbnb.ch
- Keine Erhebung von Service-Gebühren für Gäste
- Service-Gebühr für Gastgeber
- Gebühren für Unterkünfte
Anwendungsbeispiel
Bemerkungen / Hinweise zur Wohnraumüberlassung über Community-Plattformen
- Ausgangslage
- Grundeigentümer als Airbnb-Vermieter
- Der Grundeigentümer kann die Wohnungsmieträume unter Beachtung der zonenkonformen Nutzung – abgesehen von den „Nachbarinteressen“ seiner anderen (Dauer-)Mieter – beliebig an Airbnb-Mieter vermieten
- Mieter als Airbnb-Untervermieter
- Will der Mieter als Untervermieter Airbnb-Buchern als Untermieter seine Wohnung untervermieten, hat er einiges zu beachten und einzuhalten (siehe nachfolgend)
- Grundeigentümer als Airbnb-Vermieter
- Rechtsnatur der Wohnraumüberlassung über Airbnb
- mietrechtlich
- Die Wohnraumüberlassung an Dritt über die Online-Plattform Airbnb untersteht dem Recht der Untermiete (OR 262)
- konsumentenrechtlich
- allgemein
- Die Überlassung einer möbelierten Wohnung – durch Privatpersonen an Dritte (C2C oder C2B) könnte – vergleichbar mit den Professionalisierungsbeurteilungen bei UBER-Fahrern – bereits nach zweimaliger Ausführung als gewerbsmässig (B2C) eingestuft werden (umstritten)
- Es ist eine uneinheitliche Rechtsprechung zu erwarten
- Pauschalreiserecht
- Unterstellung unter das Pauschalreiserecht bei mehreren Leistungen während mehr als 24 Stunden unter das Pauschalreiserecht
- Pauschalreiserecht
- allgemein
- mietrechtlich
- Funktionalität von Airbnb
- Der Gastgeber kann Daten und Fotos über sein Wohnraumobjekt in die Website von Airbnb hochladen, unter Angabe des Übernachtungspreises, den der Gast zu bezahlen hat und der Verfügbarkeitsdauer (dauernd oder gewisse Wochen oder bestimmte Tage)
- Es folgen das Buchungs-, das Zahlungs- und das Bezugsprozedere (Check-In)
- Nach Beendigung des Aufenthalts können Gast und Gastgeber Kommentare hinterlassen, um das Vertrauen innerhalb der Airbnb-Community zu steigern
- Rechte und Pflichten
- Es gelten die Regeln von OR 262 für die Rechte und Pflichten von Vermieter, Mieter resp. Untervermieter und Untermieter
- https://law.ch/lawinfo/mietrecht-miete-mietvertrag/pflichten-des-vermieters
- Pflichten des Mieters
- Es gelten die Regeln von OR 262 für die Rechte und Pflichten von Vermieter, Mieter resp. Untervermieter und Untermieter
- Einholung der Vermieterzustimmung zur Airbnb-Untervermietung
- Information
- Der Gastgeber (Mieter) hat seinen Vermieter über sein Airbnb-Vorhaben zu informieren und die wesentlichen Konditionen (Untermietzins, Personentyp und Personenzahl des Untermieters, Nutzungsfrequenz via Onlineportal und die Beherbergung von Gästen) offen zu legen
- Reaktionsdauer
- Sollte der Mieter nach rund zwei Wochen keine Rücksprache vom Vermieter erhalten, darf er auf ein Einverständnis schliessen
- Nachträgliche Einholung der Vermieterzustimmung
- Stellt der Gastgeber (Mieter) ohne Zustimmung des Vermieters seine Mietobjekt an Airbnb-Touristen zur Verfügung, empfiehlt sich die nachträgliche Information und Einholung des Einverständnisses
- Die blosse Nichteinholung der Zustimmung stellt weder einen Verweigerungsgrund noch einen Kündigungsgrund dar
- Mieter sollte zeitgleich beantragen:
- Kündigungsanfechtung
- Mieterstreckung
- Mieter sollte zeitgleich beantragen:
- Information
- Zulässigkeit / keine Zustimmungsverweigerung zur Airbnb-Untervermietung
- Allgemein nach dem Mietrecht
- Konditionen von Airbnb müssen mit denjenigen des Hauptmietvertrages übereinstimmen
- Vermieter dürfen durch die Nutzung der Airbnb-Community keine wesentlichen Nachteile entstehen
- Vertragsfreiheit
- Gemeinsam
- Definierung Besuchertypus
- Definierung Mass der Regelmässigkeit
- Vermieter
- Recht auf Fortsetzung der Kontrolle im bisherigen Mass
- Mieter
- Recht des Mieters, seine finanziellen Lücken zu schliessen
- Interesse, nach interkulturellem Austausch nachzuleben
- Gemeinsam
- Untermietzins
- Grundsätzlich
- nicht höher als der Mietzins
- Vorbehalte
- in der Lehre anerkannter zulässiger Gewinn von 3 %
- Zuschlag für Möbelierung von bis zu 20 %
- Grundsätzlich
- Einwände behoben oder sachlich zu rechtfertigen
- Kein Verweigerungsgrund mehr gegeben
- Keine Kündigungsrechtfertigung, weder ordentlich, noch ausserordentlich, zulässig
- > Kündigungsanfechtung
- Verletzung des Mietvertrages?
- Untervermietungsverbot oder Genehmigung der Untervermietung
- Ausschluss der gewerblichen Nutzung der Wohnung
- Missbräuchliche Mietzinshöhe
- Allgemein nach dem Mietrecht
- Zustimmungsverweigerung des Vermieters trotz zulässiger Untervermietung
- Mieter sollte im Falle der Mietvertragskündigung durch den Vermieter zeitgleich beantragen:
- Kündigungsanfechtung
- Mieterstreckung
- Mieter sollte im Falle der Mietvertragskündigung durch den Vermieter zeitgleich beantragen:
- Keine Vermieterzustimmung
- Unzulässige Untervermietung in der Gerichtspraxis
- Haftung
- Haftung des Mieters resp. Untervermieters für den verrtragsgemässen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter
- Prozess
- Allgemein
- Mietstreitigkeit
- Konsumentenstreitigkeit
- Konkurs
- Allgemein
- (Unter-)Vermieter
- Untermieter
- Bau-, Zonen- und Nutzungsvorschriften
- Verletzung von Bau- und Zonenvorschriften durch gewerbliche Nutzung
- Verbote
- Strafen
- Verletzung von Bau- und Zonenvorschriften durch gewerbliche Nutzung
- Öffentliche-rechtliche Meldepflichten
- Je nach Kommune Meldepflicht des (Unter-)Vermieters, den neuen (Unter-)Mieter bei mehr als zB drei Monaten Aufenthalt beim zuständigen Personenmeldeamt bekannt zu geben
- Anwendungsbeispiel
- Je nach Kommune Meldepflicht des (Unter-)Vermieters, den neuen (Unter-)Mieter bei mehr als zB drei Monaten Aufenthalt beim zuständigen Personenmeldeamt bekannt zu geben
- Steuern und Abgaben
- Steuerfolgen bei einer betrieblichen Qualifikation (B2C oder B2B)
- Einkommens- und Vermögenssteuer
- Mehrwertsteuerpflicht? (> CHF 100‘000 (weltweit))
- Kurtaxen
- Inkassopflichten des Vermieters (vgl. Box)
- Steuerfolgen bei einer betrieblichen Qualifikation (B2C oder B2B)
Literatur
- JUD DOMINIQUE / STEIGER ISABELLE, Airbnb in der Schweiz: Was sagt das Mietrecht?, in: Jusletter vom 30.06.2014
- HEINRICH PETER, Die Untermiete, Diss. Zürich 1999
- HÖCHLI ANDREAS, Der Untermietvertrag, Diss. Zürich 1982
Judikatur
- Mietgericht Zürich, MG160009-L, vom 09.02.2017 (rechtskräftig) = ZMP 2017 Nr. 2
Weiterführende Informationen
- Allgemein
- Airbnb
- Airbnb-Überblick / Untervermietungsfolgen
- „Social Travel“: Airbnb – Teil 1: Bedeutung / Vertragsverhältnis / Problemfeld Untermiete
- „Social Travel“: Airbnb – Teil 2: Problemfeld gewerbsmässige Vermietung durch Privatperson / allfällige Handelsregister-Eintragungs- und kaufmännische Buchführungspflicht
- „Social Travel“: Airbnb – Teil 3: Öffentliche Abgaben (Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und Kurtaxe)
- Airbnb zieht im Kanton Zug die Kurtaxe ein | nzz.ch