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Vertrag / Vertragsrecht

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Haftgeld

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

  • Haftgeld   =   Leistung einer Geldsumme (Handgeld) mit der Abrede, dass der Gläubiger das Handgeld im Falle der Nichterfüllung der Vertragsschuld behalten darf;

Synonyme

  • Angeld
  • Draufgeld

Grundlage

  • OR 158

Abgrenzungen

  • Reugeld = Entschädigung bei Ausübung des verabredeten Rücktrittsrechts
  • Konventionalstrafe = fest versprochene Geldsumme für den Fall der Nicht- oder nicht richtigen Erfüllung durch den Verpflichteten

Ziel

  • Sicherung des künftigen Vertragsabschlusses
  • Bekräftigung des Vertragsabschlusses
  • Zusatzzahlung bei richtiger Erfüllung des Schuldners

Gesetzliche Vermutung

  • Gemäss OR 158 Abs. 1 gilt das beim Vertragsabschluss gegebene An- oder Draufgeld als Haft-, nicht als Reugeld

Form

  • Formfreiheit

Gesetzestext

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