OR 81 Abs. 1 enthält die Vermutung, dass der Schuldner seine Leistung bereits vor dem Fälligkeitszeitpunkt erbringen darf, aber gemäss OR 81 Abs. 2 – von Ausnahmen abgesehen – kein Diskont in Abzug bringen darf:
- Definition
- Diskont (auch Zwischenzins) = Zins, der auf den gezahlten Betrag vom Zeitpunkt der vorzeitigen Erfüllung bis zur Fälligkeit der Schuld entfällt.
- Grundlage
- Die sog. «vorzeitige Erfüllung» ist geregelt in:
- OR 81
- Die sog. «vorzeitige Erfüllung» ist geregelt in:
V. Vorzeitige Erfüllung
Art. 81 OR
1 Sofern sich nicht aus dem Inhalt oder der Natur des Vertrages oder aus den Umständen eine andere Willensmeinung der Parteien ergibt, kann der Schuldner schon vor dem Verfalltage erfüllen.
2 Er ist jedoch nicht berechtigt, einen Diskonto abzuziehen, es sei denn, dass Übereinkunft oder Übung einen solchen gestatten.
- Abgrenzungen
- Skonto
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-
- = Prozent-Abzug vom Vergütungsbetrag bei rascher Zahlung:
- Das Skonto bezieht sich nicht auf Zahlung vor Fälligkeit, sondern auf die Zahlung der bereits fälligen Leistung
- Grundlage: Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner
- Rabatt
- = Preisnachlass
- Grundlage: Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner.
-
- Vorfälligkeitsleistung
- Vorfälligkeitsleistung grundsätzlich zulässig
- Der Gesetzgeber hat in OR 81 Abs. 1 die Vermutung aufgestellt, dass der Schuldner seine Leistung vor Eintritt der Fälligkeit erbringen darf.
- Ausnahmen von der Zulässigkeit der Vorfälligkeitsleistung
- Die Vermutung von OR 81 Abs. 1 kann ausgeschlossen sein durch
- Gesetz
- zB OR 84 Abs. 2, namentlich bei Fremdwährungsschulden;
- Vertrag
- zB
- Kauf auf Abruf
- Fixtermin-Geschäft, bei welchem die Leistungserbringung auf einen bestimmten Termin geschuldet ist;
- zB
- die Natur des Rechtsgeschäfts
- zB verzinsliches Darlehen;
- die massgebenden Umstände
- zB mangelnde Lagerungsmöglichkeiten des Gläubigers.
- Gesetz
- Die Vermutung von OR 81 Abs. 1 kann ausgeschlossen sein durch
- Annahmeverweigerung einer vorzeitigen Leistung
- Ist die vorzeitige Erfüllung zulässig und nimmt der Gläubiger die Leistung des Schuldners nicht (vorzeitig) an, so gerät er in Annahmeverzug.
- Ein Ausnahmefall bildet der Hinterlegungsvertrag:
- Verlangt der Gläubiger (Hinterleger) die Leistung vor Ablauf der vereinbarten Hinterlegungsfrist, darf der Schuldner (Aufbewahrer) seine Rückgabepflicht nicht vorzeitig erfüllen.
- Vorfälligkeitsleistung grundsätzlich zulässig
- Diskont
- Grundsatz: Kein Diskont bei vorzeitiger Erfüllung
- Der vorzeitig erfüllende Schuldner darf laut OR81 Abs. 2 grundsätzlich keinen Diskont abziehen.
- Ausnahme: Diskont-Abzugszulässigkeit
- Die Ausnahmen:
- Die Zulässigkeit des Diskont-Abzugs kann sich ergeben aus
- Gesetz;
- Vertrag;
- Übung.
- BK-Weber, N 19 zu Art. 81 OR; BSK OR I-Leu, N 4 zu Art. 81 OR.
- Die Zulässigkeit des Diskont-Abzugs kann sich ergeben aus
- Unverzinsliche Forderungen:
- Der Abzug eines Diskonts ist zulässig.
- Verzinsliche Forderungen:
- Die Zinspflicht endet mit der vorzeitigen Erfüllung, d.h. mit der Kapitalrückzahlung, es sei denn, es sei etwas anderes vereinbart.
- Die Ausnahmen:
- Höhe des Diskonts
- Ohne andere Abrede beträgt die Höhe des Diskontsin Analogie zur Bestimmung von OR 73:
- 5 % p.a.
- BK-Weber, N 25 zu Art. 81 OR;BSK-OR I-Leu, N 4 zu Art. 81 OR; ZK-Schraner, N 29 zu Art. 81 OR.
- Ohne andere Abrede beträgt die Höhe des Diskontsin Analogie zur Bestimmung von OR 73:
- Berechnung des Diskonts
- Unterschiedliche Methoden
- Die Lehrmeinungen zur Berechnung des Diskont-Berechnung sind unterschiedlich.
- Unterschiedliche Methoden
- Grundsatz: Kein Diskont bei vorzeitiger Erfüllung
-
-
- Carpzowsche Methode
- Lehre
- Eine Minderheit betrachtet für die Berechnung kleiner Beträge mit kurzfristiger Diskontdauer die Anwendung Carpzowsche Methode als gangbaren Weg.
- Bei kleineren Beträgen und kürzeren Fristen (wenige Tage, Wochen oder Monate)
- werden vom Nennbetrag der Forderung die Zinsen (von 5 % p.a.) für die Zeit vom Zahlungszeitpunkt bis zum Fälligkeitszeitpunkt abgezogen; diese Methode wird bei Skonti angewandt.
- Vgl. hiezu
- ZK-Schraner, N 34 zu Art. 81 OR
- Vgl. hiezu
- werden vom Nennbetrag der Forderung die Zinsen (von 5 % p.a.) für die Zeit vom Zahlungszeitpunkt bis zum Fälligkeitszeitpunkt abgezogen; diese Methode wird bei Skonti angewandt.
- Lehre
- Hoffmannsche Methode
- Lehre
- Die einheitliche Lehre befürwortet die Anwendung der Hoffmannschen Methode zur Berechnung des Diskonts
- Vgl. hiezu
- BK-Weber, N 27 zu Art. 81 OR
- BSK OR I-Leu, N 4 zu Art. 81 OR
- Vgl. hiezu
- Die einheitliche Lehre befürwortet die Anwendung der Hoffmannschen Methode zur Berechnung des Diskonts
- Bei grösseren Beträgen und längeren Fristen
- ist die Anwendung der Hoffmannschen Methode unerlässlich, ansonsten der Betrag der Schuld zu stark herabgesetzt würde.
- Berechnung des Gegenwartswertes der Forderung
- Der Gegenwartswert der Forderung ergibt sich aus:
- der Division des hundertfachen Nennwerts der Forderung getilgt durch Hundert addiert um die Summe der Jahre und multipliziert mit dem Zinssatz, der grundsätzlich 5 % p.a. beträgt (OR 73)
- Zur Berechnung des Gegenwartswertes der Forderung kann folgende Berechnungsformel angewandt werden:
- Der Gegenwartswert der Forderung ergibt sich aus:
- Lehre
- Carpzowsche Methode
-
100 + Zahl der Jahre × Zins (i.d.R. 5 % p.a.)
- GROSS BALZ, KUKO OR, Basel 2014, N 6 zu Art. 81 OR
- Beweislast für die Zulässigkeit des Diskont-Abzugs
- Im Falle einer vorzeitigen Erfüllung wird nicht vermutet, dass der verfrüht leistende Schuldner ein Diskont abziehen darf.
- Es ist daher Sache des Schuldners zu beweisen, dass er zum Abzug eines Diskonts berechtigt ist.
Literatur
- BK-Weber, N 1 ff. zu Art. 81 OR
- BSK-OR I-Leu, N 1 ff. zu Art. 81 OR
- ZK-Schraner, N 1 ff. zu Art. 81 OR
- GROSS BALZ, KUKO OR, Basel 2014, N 3 ff. zu Art. 81 OR
- SCHROETER ULRICH G., BSK OR I, Basel 2020, Art. 81 OR
- STADLIN MARKUS W., Der Liegenschaftsverkauf mit vorzeitiger Auflösung der Festhypothek: Überlegungen zur Rechtsnatur der Vorfälligkeitsentschädigung und zu den steuerlichen Folgen, BJM 2017, 1 ff.
Weiterführende Informationen
- Vorzeitige Erfüllung + Diskont?
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Erfüllungszeitpunkt / Erfüllungsablauf / Vorauszahlung
- Allgemein
- Zug um Zug
- Vorauszahlung
- Andere Vorteile
- Skonti
- Rabatte