AGENDA
- Begriff
- Rechtsgrundlage
- Abgrenzungen
- Schiedsklausel / Schiedsvertrag
- Zulässigkeit der Schiedsabrede
- Rechtsnatur der Schiedsabrede
- Form der Schiedsabrede
- Inhalt der Schiedsabrede
- Fehlende Anrufung einer Schiedsordnung
- Rechtsnachfolge
- Schiedsgerichts-Arten
- AGB-Schiedsklauseln im internationalen Handelsverkehr
- Schiedsklauseln in Gesellschaftsstatuten
- Arbitration-Links
- Muster
Die Schiedsabrede / Schiedsvereinbarung begründet die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes.
Schiedsabrede ist der Oberbegriff für
- die Schiedsklausel (Regelung im business case wie bei einem künftigen Streit zu verfahren ist) und
- den Schiedsvertrag (Übertragung einer bestehenden Streitigkeit zur Beurteilung an ein Schiedsgericht).
Die neue Zivilprozessordnung ZPO verwendet in Art. 357 als Oberbegriff den Terminus Schiedsvereinbarung.
Rechtsgrundlage der Schiedsvereinbarung
- OR 13
- IPRG 178 Abs. 1
- Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) 353 ff. (ab 01.01.2011 in Kraft)
Ergänzende Informationen zum Thema Schiedsgericht
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