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Vertrag / Vertragsrecht

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Begriff

Rechtsgebiet:
Vertrag / Vertragsrecht
Stichworte:
Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Obligation

  • Die Obligation ist ein Rechtsverhältnis, aufgrund dessen eine Person, der Gläubiger, von einer anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann

Synonyme für Obligation

  • Rechtsgeschäft
    • =   Schuldverhältnis im weiteren Sinne
      • Umfasst sämtliche Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten, nicht nur einzelne Obligationen
    • Schuldverhältnis
  • Forderung
    • =   Obligation aus Sicht des Gläubigers
  • Schuld
    • =   Obligation aus Sicht des Schuldners

Abgrenzung zum Wertpapier

  • Das Wort Obligation wird auch als Synonym für Wertpapiere verwendet, hat aber nichts mit dem hier verwendeten Begriff zu tun

Fremdsprachbegriffe

  • Italienisch
    • Obbligazioni
  • Französisch
    • Obligation
  • Lateinisch
    • Obligatio

Forderung

  • Recht des Gläubigers, die vertraglich vereinbarte Leistung des Schuldners bei Fälligkeit zu verlangen

Klagebarkeit der Forderung

  • Forderungen können vom Gläubiger gerichtlich durchgesetzt werden
    • Wirkung des Gerichtsurteils
      • Schuldner wird zur Leistung verurteilt
      • Gläubiger kann Leistung mit Zwangsvollstreckungsmassnahmen durchsetzen
    • Unklagbare Forderungen sind unvollkommene Obligationen
      • Arten von unvollkommenen Obligationen
        • Naturalobligation
          • Spiel und Wette (vgl. OR 153)
        • Moralische/sittliche Pflichten
        • Verjährte Forderungen
          • Forderung bleibt bei Verjährung bestehen
          • Forderung wird aber unklagbar

Möglichkeiten des Schuldners

  • Gegen eine Forderung kann der Schuldner Einwendungen und Einreden erheben
    • Vgl. Einwendungen und Einreden gegen die Leistungspflicht

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