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Obligation
- Die Obligation ist ein Rechtsverhältnis, aufgrund dessen eine Person, der Gläubiger, von einer anderen, dem Schuldner, eine Leistung fordern kann
Synonyme für Obligation
- Rechtsgeschäft
- = Schuldverhältnis im weiteren Sinne
- Umfasst sämtliche Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten, nicht nur einzelne Obligationen
- Forderung
- = Obligation aus Sicht des Gläubigers
- Schuld
- = Obligation aus Sicht des Schuldners
Abgrenzung zum Wertpapier
- Das Wort Obligation wird auch als Synonym für Wertpapiere verwendet, hat aber nichts mit dem hier verwendeten Begriff zu tun
Fremdsprachbegriffe
- Italienisch
- Französisch
- Lateinisch
Forderung
- Recht des Gläubigers, die vertraglich vereinbarte Leistung des Schuldners bei Fälligkeit zu verlangen
Klagebarkeit der Forderung
- Forderungen können vom Gläubiger gerichtlich durchgesetzt werden
- Wirkung des Gerichtsurteils
- Schuldner wird zur Leistung verurteilt
- Gläubiger kann Leistung mit Zwangsvollstreckungsmassnahmen durchsetzen
- Unklagbare Forderungen sind unvollkommene Obligationen
- Arten von unvollkommenen Obligationen
- Naturalobligation
- Spiel und Wette (vgl. OR 153)
- Moralische/sittliche Pflichten
- Verjährte Forderungen
- Forderung bleibt bei Verjährung bestehen
- Forderung wird aber unklagbar
Möglichkeiten des Schuldners
- Gegen eine Forderung kann der Schuldner Einwendungen und Einreden erheben
- Vgl. Einwendungen und Einreden gegen die Leistungspflicht
Weiterführende Informationen
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