Begriff | Erläuterung |
---|---|
Bauarbeiten | Arbeiten zur Erstellung eines physischen Bauwerks |
Bauherr | Besteller eines physischen Bauwerks |
Bauseits | Fokus für eine bestimmte Beurteilung aus Sicht des Bauherrn |
Baustelleneinrichtung | Installation für einen oder mehrerer Unternehmer zur Lagerung oder Mischung von Baustoffen oder zur Baustofflagerung und für Platzierung der Baustellencontainer bzw. Baubaracken |
Bauunternehmer | Für die Erstellung des Gebäudes (Bodenplatte, Mauern und Decken etc.) beauftragter Unternehmer |
Bauwerk | Physische (Individual-)Baute |
Bauwerkvertrag | Werkvertrag, mit der (Erfolgs-)Verpflichtung, eine physische Baute zu erstellen und abzuliefern |
Besteller | Bauherr, der sich verpflichtet hat, die bestellte Baute entgegenzunehmen und zu bezahlen |
Bevollmächtigung |
Recht, den Vollmachtgeber gegenüber Dritten – im Rahmen von Auftrag und Instruktion – zu vertreten Links:
|
Beweis |
Derjenige, der aus einer Behauptung einen Anspruch ableitet, hat diesen zu beweisen (vgl. ZGB 8) Links:
|
Beweislast |
Beweislast trifft jene Partei, die einen Anspruch geltend macht, diesen infolge Beweislosigkeit gegebenenfalls nicht durchsetzen kann Links:
|
Einfache Gesellschaft |
Bindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln (OR 530 ff) Links:
|
Generalunternehmer |
Der Generalunternehmer (auch kurz: GU) nimmt eine Bauwerkerstellung, ohne Architekturleistung (Planung und Projektierung), ein. Der GU verwirklicht ein fremdes Projekt, nämlich das Projekt des vom Bauherrn zugezogenen Architekten. Links:
|
Minderungsrecht |
Werklohnreduktion infolge mangelhafter Leistung Link: |
Nachbesserung |
Mängelbeseitigung durch den Unternehmer Link: |
Nebenunternehmer |
Als Nebenunternehmer gilt, wer aufgrund eines eigenen Werkvertrages mit dem nämlichen Bauherrn für das gleiche (Bau-)Objekt eine Arbeit auszuführen hat. Links:
|
Subunternehmer |
Die Stellung des Subunternehmers (auch kurz: Subs) charakterisiert sich dadurch, dass er in einem Werkvertragsverhältnis zu einem andern Unternehmer (Hauptunternehmer) steht, der seinerseits einen Werkvertrag mit dem Besteller (Erst-Besteller) geschlossen hat. Links:
|
Totalunternehmer |
Der Totalunternehmern (auch kurz: TU) verwirklicht ein eigenes Projekt, nämlich das Projekt eines unternehmensinternen Architekten (Inhouse-Architekt) oder eines im Subverhältnis mandatierten, externen Architekten. Links:
|
Unternehmer |
Der Unternehmer ist die Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet. Links:
|
Wandelungsrecht |
Rückgabe des Werks gegen Erstattung allfälliger An- oder Teilzahlungen Links:
|
Werk | Physisch hergestelltes oder intellektuelles Werk des Unternehmers |
Werkvertrag | Verpflichtung des Unternehmers, ein Werk herzustellen und abzuliefern sowie Verpflichtung des Bauherrn, das Werk vorbehältlich Fertigstellung entgegenzunehmen und den Werklohn zu bezahlen |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.