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Werkvertrag

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Glossar

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
Begriff Erläuterung
Bauarbeiten Arbeiten zur Erstellung eines physischen Bauwerks
Bauherr Besteller eines physischen Bauwerks
Bauseits Fokus für eine bestimmte Beurteilung aus Sicht des Bauherrn
Baustelleneinrichtung Installation für einen oder mehrerer Unternehmer zur Lagerung oder Mischung von Baustoffen oder zur Baustofflagerung und für Platzierung der Baustellencontainer bzw. Baubaracken
Bauunternehmer Für die Erstellung des Gebäudes (Bodenplatte, Mauern und Decken etc.) beauftragter Unternehmer
Bauwerk Physische (Individual-)Baute
Bauwerkvertrag Werkvertrag, mit der (Erfolgs-)Verpflichtung, eine physische Baute zu erstellen und abzuliefern
Besteller Bauherr, der sich verpflichtet hat, die bestellte Baute entgegenzunehmen und zu bezahlen
Bevollmächtigung

Recht, den Vollmachtgeber gegenüber Dritten – im Rahmen von Auftrag und Instruktion – zu vertreten

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Beweis

Derjenige, der aus einer Behauptung einen Anspruch ableitet, hat diesen zu beweisen (vgl. ZGB 8)

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Beweislast

Beweislast trifft jene Partei, die einen Anspruch geltend macht, diesen infolge Beweislosigkeit gegebenenfalls nicht durchsetzen kann

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Einfache Gesellschaft

Bindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln (OR 530 ff)

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Generalunternehmer

Der Generalunternehmer (auch kurz: GU) nimmt eine Bauwerkerstellung, ohne Architekturleistung (Planung und Projektierung), ein. Der GU verwirklicht ein fremdes Projekt, nämlich das Projekt des vom Bauherrn zugezogenen Architekten.

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Minderungsrecht

Werklohnreduktion infolge mangelhafter Leistung

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Nachbesserung

Mängelbeseitigung durch den Unternehmer

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 Nebenunternehmer

Als Nebenunternehmer gilt, wer aufgrund eines eigenen Werkvertrages mit dem nämlichen Bauherrn für das gleiche (Bau-)Objekt eine Arbeit auszuführen hat.

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Subunternehmer

Die Stellung des Subunternehmers (auch kurz: Subs) charakterisiert sich dadurch, dass er in einem Werkvertragsverhältnis zu einem andern Unternehmer (Hauptunternehmer) steht, der seinerseits einen Werkvertrag mit dem Besteller (Erst-Besteller) geschlossen hat.

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Totalunternehmer

Der Totalunternehmern (auch kurz: TU) verwirklicht ein eigenes Projekt, nämlich das Projekt eines unternehmensinternen Architekten (Inhouse-Architekt) oder eines im Subverhältnis mandatierten, externen Architekten.

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Unternehmer  

Der Unternehmer ist die Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet.

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Wandelungsrecht  

Rückgabe des Werks gegen Erstattung allfälliger An- oder Teilzahlungen

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Werk Physisch hergestelltes oder intellektuelles Werk des Unternehmers
Werkvertrag Verpflichtung des Unternehmers, ein Werk herzustellen und abzuliefern sowie Verpflichtung des Bauherrn, das Werk vorbehältlich Fertigstellung entgegenzunehmen und den Werklohn zu bezahlen

 

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