Grundsätze
Das eheliche Zusammenleben der Ehegatten ist von folgenden Grundsätzen geprägt:
Verhältnis unter den Eheleuten:
- einträchtiges Zusammenwirken sowie Treue- und Beistandspflicht als Grundregel der Gleichberechtigung
- gemeinsame Sorgepflicht für gemeinsame Kinder
- Zusammenleben in gemeinsamer Wohnung (eheliche Wohnung)
- Vertretungsbefugnis jedes Ehegatten für laufende Familienbedürfnisse
- Solidarhaftung der Ehegatten für laufende Bedürfnisse der Familie
- gemeinsame Besorgung des Lebensunterhalts
- Verständigung über Geldzahlungen, Haushaltsbesorgung und Kinderbetreuung
- gegenseitige Auskunftspflicht über finanzielle Belange (Einkommen, Vermögen, Schulden)
Verhältnis Ehegatten zu den Kindern:
- Vaterschaftsvermutung des Ehemannes (Widerlegung der Vermutung durch Klage möglich)
- Namensrecht (Gemeinsamer Familiennamen als Namen des Kindes; bei verschiedenen Namen der Eltern, gemeinsame Bestimmung eines Ledigennamens als Namen des Kindes)
- Bürgerrecht: Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen das Kind trägt
- Sorgerecht steht grundsätzlich beiden Ehegatten zu
- Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Adoption eines Kindes
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Ehegüterrecht / Eheliches Güterr...Einleitung zum Ehegüterrecht der SchweizAutoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der SchweizAutoren:EhevertragÜbersicht zum EhevertragAutoren:Ehescheidung / EhetrennungEinleitung: Scheidung / TrennungAutoren:Eherecht / Eheschliessung / EheEinleitung zum Eherecht / der EheschliessungAutoren:Heirat / EheschliessungEinleitung: Heirat / Eheschliessung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht