Der Unternehmensgewinn fällt als Arbeitserwerb ebenfalls in die Errungenschaft.
Voraussetzungen sind:
- der Gewinn ist auf unternehmerische Tätigkeit zurückzuführen, oder
- der Gewinn fliesst wieder in die Unternehmung zurück und es resultiert ein Wertzuwachs des Geschäftsvermögens
Achtung
Zur Errungenschaft gehört nicht nur der tatsächlich erwirtschaftete, sondern auch der auf Kapitalertrag zurückzuführende Geschäftsgewinn!