Wertsteigerungen können industrieller oder konjunktureller Natur sein. Als mögliche Faktoren für den Zuwachs des Geschäftsvermögens kommen in Betracht:
- die Arbeitsleistung und der Einsatz des Unternehmers (industrieller Mehrwert)
- marktbedingter Wertzuwachs (konjunktureller Mehrwert)
Im Verhältnis zwischen den Gütermassen eines Ehegatten gilt:
- der industrielle Mehrwert stellt Arbeitserwerb dar und gehört zur Errungenschaft des Ehegatten, der ihn geschaffen hat
- da mit konjunkturellen Mehrwerten keine Arbeitsleistung einhergeht, verbleiben diese in der Gütermasse, aus welcher sie stammen