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Ehescheidung / Ehetrennung

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Begriff und Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die Ehescheidung ist die rechtliche Auflösung einer Ehe durch richterliches Urteil. Eine Ehe wird im Weiteren durch Tod eines Ehegatten von Gesetzes wegen aufgelöst.

Abgrenzungen

Eheschutz

Können eheliche Schwierigkeiten nicht einvernehmlich oder mit Hilfe Dritter (Ehe- und Familienberatungsstellen, Mediatoren) beigelegt werden, kann das Eheschutzgericht angerufen werden. 

Beim Eheschutzverfahren geht es um das Finden einer Regelung bei Ehekonflikten. Es wird eingeleitet, wenn ein Ehepaar diese Regelung richterlich entscheiden lassen möchte, aber noch keine Scheidung will oder wenn ein Ehegatte im Hinblick auf eine Scheidungsklage nach ZGB 114 (Scheidungsklage nach Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist) den Beginn und die Wirkungen des Getrenntlebens vom Gericht festgesetzt haben möchte. Die Ehegatten können gemeinsam oder einzeln das Eheschutzgericht um Vermittlung anrufen (vermittelnder Eheschutz). Soweit nötig, trifft es auf Begehren eines Ehegatten die vom Gesetz vorgesehenen Massnahmen (autoritativer Eheschutz).

Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz einer Partei (ZPO 23).

Beispiel

  • Regelung des ehelichen Zusammenlebens (Vermittlung, Ermahnung, Festsetzung von Geldleistungen, Verpflichtung über Auskunftserteilung, Entzug der Vertretungsbefugnis, etc.)
  • Regelung des Getrenntlebens bei tatsächlicher Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes

Ehetrennung 

Die Ehetrennung ist für Eheleute gedacht, die aus persönlichen  – insbesondere religiösen oder altersbedingten – Gründen eine Scheidung ablehnen. Das Recht, die Scheidung zu verlangen, wird durch das Trennungsurteil nicht berührt.

Für die Ehetrennung ist ebenfalls das Gericht am Wohnsitz einer Partei zuständig (ZPO 23).

Die Unterschiede zur Ehescheidung sind: 

  • die Ehe wird auf unbestimmte Zeit gerichtlich getrennt, bleibt aber formell bestehen (d. h. die Eheleute sind immer noch verheiratet)
  • es tritt von Gesetzes wegen der Güterstand der Gütertrennung ein
  • erb- und sozialversicherungsrechtliche Ansprüche (z. B. Pensionskassenansprüche) bleiben bestehen 

Mediation 

Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg, um bestehende oder anstehende Ehekonflikte selber und eigenständig zu lösen. Eine neutrale Drittperson (Mediator) steht dabei den Eheleuten unterstützend zur Seite. Mediatoren machen wenn möglich keine eigenen Vorschläge, sondern überlassen es den Ehegatten, eine Lösung zu erarbeiten.

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