Begriff
Sind sich die Ehegatten über den Scheidungspunkt nicht einig und leben sie seit mindestens zwei Jahren getrennt, muss die scheidungswillige Partei mit der Scheidungsklage ein streitiges Scheidungsverfahren einleiten (ZGB 114).
» Scheidungsverfahren: Strittige Scheidung (Scheidungsklage)
Klagevoraussetzungen
Klagevoraussetzungen sind:
- keine Einigung im Scheidungspunkt (und die Nebenfolgen der Scheidung)
- ununterbrochenes gerichtliches oder faktisches Getrenntleben von zwei Jahren