Entscheiden sich die Eheleute, getrennt zu leben, so können sie entweder selbständig oder unter Beizug eines Mediators eine aussergerichtliche Vereinbarung über den während des Getrenntlebens geschuldeten Unterhaltsbeitrag treffen.
Besteht hingegen Uneinigkeit über eine Unterhaltspflicht und/oder Höhe des Unterhaltsbeitrages oder sind die Parteien überfordert bei der Beurteilung eines angemessenen Unterhaltsbeitrages, können Sie das Eheschutzgericht anrufen.