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Ehescheidung / Ehetrennung

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Eheliches Zusammenleben

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätze

Das eheliche Zusammenleben der Ehegatten ist von folgenden Grundsätzen geprägt:

Verhältnis unter den Eheleuten:

  • einträchtiges Zusammenwirken sowie Treue- und Beistandspflicht als Grundregel der Gleichberechtigung
  • gemeinsame Sorgepflicht für gemeinsame Kinder
  • Zusammenleben in gemeinsamer Wohnung (eheliche Wohnung)
  • Vertretungsbefugnis jedes Ehegatten für laufende Familienbedürfnisse
  • Solidarhaftung der Ehegatten für laufende Bedürfnisse der Familie
  • gemeinsame Besorgung des Lebensunterhalts
  • Verständigung über Geldzahlungen, Haushaltsbesorgung und Kinderbetreuung
  • gegenseitige Auskunftspflicht über finanzielle Belange (Einkommen, Vermögen, Schulden)

Verhältnis Ehegatten zu den Kindern:

  • Vaterschaftsvermutung des Ehemannes (Widerlegung der Vermutung durch Klage möglich)
  • Namensrecht (Gemeinsamer Familiennamen als Namen des Kindes; bei verschiedenen Namen der Eltern, gemeinsame Bestimmung eines Ledigennamens als Namen des Kindes)
  • Bürgerrecht: Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Elternteils, dessen Namen das Kind trägt
  • Sorgerecht steht grundsätzlich beiden Ehegatten zu
  • Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Adoption eines Kindes

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