Auch bei Unternehmern fällt der Arbeitserwerb in die Errungenschaft. Hierzu gehört:
- der Unternehmerlohn inkl. Provisionen und weitere Lohnbestandteile
- Bei der Personengesellschaft: in der Regel der Gewinn (anstelle von Lohn machen Personengesellschafter Akontobezüge zulasten des Gewinnes)
- Bei der Kapitalgesellschaft: der zugewiesene Lohn, der als Privatbezug in der Erfolgsrechnung als Aufwand und in der Bilanz als Passivum verbucht wird
- alle Einnahmen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit