- Das Unternehmen wurde vor der Ehe gegründet: es gehört zum Eigengut
- Der Unternehmer hat sich während der Ehe selbständig gemacht und die Einzelfirma später in eine AG umgewandelt: es gehört zur Errungenschaft
- Der Unternehmer hat das Unternehmen vom Vater geerbt: es gehört zum Eigengut
- Der Unternehmer hat das Unternehmen während der Ehe mit Errungenschaftsmitteln gekauft: es gehört zur Errungenschaft
Ehescheidung / Ehetrennung
Zu welcher Gütermasse gehört das Unternehmen?
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