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Ehescheidung / Ehetrennung

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Scheidungswirkungen

Datum:
11.07.2013
Update:
10.11.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die wesentlichen Wirkungen der Scheidung sind:

  • Auflösung der Ehe
  • Erlöschen des gesetzlichen Erbrechts (ZGB 120 Abs. 2)
  • keine Ansprüche aus Verfügung von Todes wegen, die vor Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens errichtet wurde (ZGB 120 Abs. 2)
  • Erlöschen sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche
  • güterrechtliche Auseinandersetzung
  • grundsätzlich Vorsorgeausgleich (ZGB 122 ff.)
  • Wiederverheiratung möglich

Aber:

  • keine Wirkungen auf das Bürgerrecht
  • keine automatischen Wirkungen auf das Namensrecht (aber Möglichkeit der Wiederannahme des Ledigennamens)

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