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Ehescheidung / Ehetrennung

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Was sind Erträge aus Eigengut?

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Während die Substanz des Eigenguts über die Ehedauer hinaus bestehen bleibt, fallen die daraus erzielten Erträge in die Errungenschaft und daher in die Teilung. Hierzu gehören:

  • der auf Kapitalertrag zurückzuführende Geschäftsgewinn
  • Erträge auf Wertpapieren oder Guthaben wie Zinsen und Dividenden (Wertsteigerungen aus konjunkturellen Kursgewinnen fallen demgegenüber in diejenige Gütermasse, welcher das Wertpapier zugehört)
  • Erträge aus Liegenschaften (Mietzinserträge)
  • Einnahmen aus immateriellen Gütern

Tipp

Mit einem Ehevertrag können solche Erträge aus dem Eigengut dem Eigengut zugewiesen und von der güterrechtlichen Auseinandersetzung ausgeklammert werden (ZGB 199 II)!

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