Das Hauptziel der Scheidung ist die Auflösung der Ehe. Gleichzeitig ist aber auch eine Reihe von finanziellen und persönlichen Nebenfolgen der Scheidung zu regeln. Haben sich die Scheidungsparteien nicht selber in einer Scheidungskonvention über die Scheidungsfolgen geeinigt, muss das Scheidungsgericht diese regeln.
Die zu regelnden Nebenfolgen sind:
- Zuteilung der ehelichen Wohnung/Eigenheim
- Kinderbelange
- Sorge- und Besuchsrecht für unmündige Kinder
- alleiniges Sorgerecht für einen Elternteil
- angemessenes Besuchsrecht für den anderen Elternteil
- ev. Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts für beide Eltern mit notwendigem Betreuungs- und Unterhaltsplan
- Unterhaltsbeiträge
- Sorge- und Besuchsrecht für unmündige Kinder
- Nachehelicher Unterhalt
- Ehegatte hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen
- Berufliche Vorsorge
- Aufteilung der während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben
- Güterrechtliche Auseinandersetzung
- Wem gehört was?
- Wer hat welche Ansprüche auf das Vermögen des anderen?
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