Das Hauptziel der Scheidung ist die Auflösung der Ehe. Gleichzeitig ist aber auch eine Reihe von finanziellen und persönlichen Nebenfolgen der Scheidung zu regeln. Haben sich die Scheidungsparteien nicht selber in einer Scheidungskonvention über die Scheidungsfolgen geeinigt, muss das Scheidungsgericht diese regeln.
Die zu regelnden Nebenfolgen sind:
- Zuteilung der ehelichen Wohnung/Eigenheim
- Kinderbelange
- Sorge- und Besuchsrecht für unmündige Kinder
- alleiniges Sorgerecht für einen Elternteil
- angemessenes Besuchsrecht für den anderen Elternteil
- ev. Zuteilung des gemeinsamen Sorgerechts für beide Eltern mit notwendigem Betreuungs- und Unterhaltsplan
- Unterhaltsbeiträge
- Sorge- und Besuchsrecht für unmündige Kinder
- Nachehelicher Unterhalt
- Ehegatte hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen
- Berufliche Vorsorge
- Aufteilung der während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben
- Güterrechtliche Auseinandersetzung
- Wem gehört was?
- Wer hat welche Ansprüche auf das Vermögen des anderen?
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der SchweizAutoren:Ehescheidung / EhetrennungEinleitung: Scheidung / TrennungAutoren:Eherecht / Eheschliessung / EheEinleitung zum Eherecht / der EheschliessungAutoren:Heirat / EheschliessungEinleitung: Heirat / EheschliessungAutoren:Ehegüterrecht / Eheliches Güterr...Einleitung zum Ehegüterrecht der SchweizAutoren:EhevertragÜbersicht zum Ehevertrag
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht