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Ehescheidung / Ehetrennung

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Zu welcher Gütermasse gehören Erträge auf Wertpapieren?

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Wertsteigerung eines Wertpapiers (vor allem Aktien) ist zwischen konjunkturellem und industriellem Mehrwert zu unterscheiden:

  • Aktien börsenkotierter Unternehmen: bei einem Kursanstieg handelt es sich um einen konjunkturellen Mehrwert, weil dieser auf einer höheren Nachfrage auf dem Wertpapiermarkt zurückzuführen ist – der Mehrwert fällt in dieselbe Gütermasse wie das Wertpapier selbst 
  • Aktien nicht-börsenkotierter Unternehmen: ist der Mehrwert auf die Arbeitsleistung des Unternehmers zurückzuführen, bildet er Arbeitserwerb und daher Errungenschaft

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