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Ehescheidung / Ehetrennung

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Zu welcher Gütermasse gehört der Unternehmensgewinn?

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Unternehmensgewinn fällt als Arbeitserwerb ebenfalls in die Errungenschaft.

Voraussetzungen sind:

  • der Gewinn ist auf unternehmerische Tätigkeit zurückzuführen, oder
  • der Gewinn fliesst wieder in die Unternehmung zurück und es resultiert ein Wertzuwachs des Geschäftsvermögens

Achtung

Zur Errungenschaft gehört nicht nur der tatsächlich erwirtschaftete, sondern auch der auf Kapitalertrag zurückzuführende Geschäftsgewinn!

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