Problemstellung
Die Finanzierung zweier Haushalte ist kostspieliger als die Finanzierung eines Haushaltes. Viele Getrenntlebende haben deshalb mit finanziellen Problemen zu kämpfen, vor allem alleinerziehende Mütter.
Sind nicht genügend Mittel vorhanden, um beide Haushalte zu finanzieren, gibt es Möglichkeiten von öffentlichen Unterstützungshilfen.
Arbeitslosengelder
Wer in der Schweiz als Angestellter arbeitet, ist – sofern ALV-Beiträge bezahlt wurden – gegen Arbeitslosigkeit versichert. Einzelne Personengruppen sind von dieser Beitragspflicht befreit, wenn sie wegen einer finanziellen Notlage gezwungen sind, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, aber keine Arbeitsstelle finden.
Zu dieser Gruppe gehören Hausfrauen und Hausmänner, die infolge Trennung (oder Scheidung) neu ins Arbeitsleben treten müssen. Sie haben einen Sonderanspruch auf Arbeitslosengelder von maximal 90 Taggelder.
Inkassohilfe / Alimentenbevorschussung
Kommt der Unterhaltsverpflichtete seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der Unterhaltsberechtigte staatliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bei der staatlichen Inkassohilfe hilft die öffentliche Hand bzw. eine kommunale Stelle am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten, ausstehende Unterhaltsbeiträge einzutreiben.
Da es eine Weile dauern kann, bis das Alimenteninkasso zum Erfolg führt, steht in allen Kantonen die Möglichkeit offen, sich die Kinderalimente bevorschussen zu lassen und auf diese Weise das nötige Geld vom Gemeinwesen zu erhalten. Eine Bevorschussung wird allerdings nur gewährt, wenn gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen des Unterhaltsberechtigten nicht überschritten wird.