Das gerichtlich geregelte Besuchsrecht und ein allenfalls gemeinsames Sorgerecht erweisen sich häufig als Konfliktherd. Tauchen Probleme in Kinderbelangen auf, die die Eltern nicht mehr selber lösen können, gibt es verschiedene Stellen, an die sich die Getrenntlebenden wenden können:
- Jugendsekretariate der Wohnsitzgemeinde
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- Eheschutzgericht (für Abänderung des Eheschutzentscheids)
- Inkassohilfe- und Alimentenbevorschussungsstelle