LAWINFO

Ehescheidung / Ehetrennung

QR Code

Treffen von Vorsichtsmassnahmen

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Trennung ist oftmals Ausdruck einer akuten Ehekrise. Nicht allen Ehepaaren gelingt es dabei, einen ruhigen Kopf zu bewahren. Was im Vorfeld einer Trennung geschieht, kann den Ehekonflikt auf lange Zeit prägen und darüber entscheiden, ob eine spätere Scheidung einvernehmlich oder strittig erfolgt.

Ratsam ist es deshalb, wenn die Trennungswilligen entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen.

Tipps

  • Sicherung persönlicher Unterlagen
  • Sammeln wichtiger Belege und Unterlagen (Belege zu Ausgaben, Steuererklärungen, Belege zu Einkommen und Vermögen)
  • Arztkonsultation und Einholung fundierter Arztzeugnisse bei ev. eingeschränkter Erwerbsfähigkeit
  • Klarheit schaffen über Finanzen
  • Bankvollmachten prüfen bzw. widerrufen und ev. Kontosperre veranlassen
  • berufliche Situation klären
  • Aufrechterhaltung der Kommunikation und Gesprächsbereitschaft untereinander
  • uam.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.