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Ehescheidung / Ehetrennung

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Voraussetzungen

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesuch

Das Eheschutzverfahren wird formell durch ein mündliches oder schriftliches Gesuch eines oder beider Ehegatten eingeleitet. Das Gesuch kann begründet sein oder auch nur ein Rechtsbegehren enthalten.

Materielle Voraussetzungen

Materiell müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Vernachlässigung oder Nichterfüllen familiärer Pflichten durch einen oder beide Ehegatten oder
  • Uneinigkeit in wichtiger Eheangelegenheit.

In Frage kommende (vernachlässigte) familiäre Pflichten:

  • eheliche Treue- und Beistandspflicht
  • Beitrag zum Unterhalt
  • Vertretung der ehelichen Gemeinschaft
  • Rücksichtnahme bei Ausübung des Berufs oder Gewerbes
  • gegenseitige Informations- und Auskunftspflicht
  • uam.

Nicht jede geringfügige Pflichtverletzung kann Anlass zu Eheschutzmassnahmen geben. Die Nichterfüllung der Pflichten muss von erheblicher Natur sein. Da jeder Konflikt einzelfallweise gewertet werden muss, dürfen die Anforderungen an die Erheblichkeit nicht allzu hoch sein. Ein Verschulden ist nicht erforderlich.

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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