Gesuch
Das Eheschutzverfahren wird formell durch ein mündliches oder schriftliches Gesuch eines oder beider Ehegatten eingeleitet. Das Gesuch kann begründet sein oder auch nur ein Rechtsbegehren enthalten.
Materielle Voraussetzungen
Materiell müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Vernachlässigung oder Nichterfüllen familiärer Pflichten durch einen oder beide Ehegatten oder
- Uneinigkeit in wichtiger Eheangelegenheit.
In Frage kommende (vernachlässigte) familiäre Pflichten:
- eheliche Treue- und Beistandspflicht
- Beitrag zum Unterhalt
- Vertretung der ehelichen Gemeinschaft
- Rücksichtnahme bei Ausübung des Berufs oder Gewerbes
- gegenseitige Informations- und Auskunftspflicht
- uam.
Nicht jede geringfügige Pflichtverletzung kann Anlass zu Eheschutzmassnahmen geben. Die Nichterfüllung der Pflichten muss von erheblicher Natur sein. Da jeder Konflikt einzelfallweise gewertet werden muss, dürfen die Anforderungen an die Erheblichkeit nicht allzu hoch sein. Ein Verschulden ist nicht erforderlich.
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