LAWINFO

Ehescheidung / Ehetrennung

QR Code

Exkurs: Ehetrennung

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff und praktische Bedeutung

Neben der Trennung als Eheschutz-Massnahme und als Alternative zur Ehescheidung kennt das Gesetz die Möglichkeit der gerichtlichen Ehetrennung. Sie hat jedoch eine sehr geringe praktische Bedeutung, weil für die Regelung der Trennungszeit auch im Uneinigkeitsfall der Eheschutzrichter ausreicht und nach Gewissheit der Zerrüttung der Ehe die Eheleute in aller Regel eine definitive Lösung mittels Ehescheidung vorziehen. Dennoch soll hier das Rechtsinstitut der Ehetrennung kurz umrissen werden.

Gesetzliche Grundlagen

  • ZGB 117 – 118
  • ZPO 294

Zweck

Die gerichtliche Ehetrennung ist für Ehegatten gedacht, die sich aus persönlichen Gründen nicht scheiden lassen wollen. Das Recht, die Scheidung zu verlangen, wird durch das Ehetrennungsurteil allerdings nicht berührt.

Die häufigsten Gründe für eine Ehetrennung und damit gegen eine Scheidung sind:

  • religiöse
  • altersbedingte
  • erbrechtliche
  • sozialversicherungsrechtliche

Voraussetzungen

Bei Vorliegen eines Scheidungsgrundes kann auf Antrag der Ehegatten oder eines Ehegatten anstelle der Scheidung die Ehetrennung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit angeordnet werden (ZGB 117).

Die Bestimmungen über die Scheidungsvoraussetzungen (ZGB 111 ff.) sind analog anwendbar. Ehetrennungsvoraussetzungen sind somit:

  • Ehetrennung auf gemeinsames Begehren mit umfassender Einigung
  • Ehetrennung auf gemeinsames Begehren mit Teileinigung
  • Ehetrennungsklage nach zwei Jahren faktischem Getrenntleben
  • Vor Ablauf der zweijährigen Trennungsfrist: Ehetrennung infolge Unzumutbarkeit des Zusammenlebens

Dauer

Die Ehetrennung ist auf unbestimmte Zeit auszusprechen. Das Gesetz kennt keine Regelung über die Trennungsdauer. Eine Befristung ist nicht vorgesehen.

Verfahren

Für das Ehetrennungsverfahren verweist das Gesetz auf die Bestimmungen über das Scheidungsverfahren, welche sinngemäss anwendbar sind (ZPO 294 i. V. m. ZPO 274 – 293). Das Ehetrennungsverfahren ist ein ordentlicher Zivilprozess, sodass das Ehetrennungsurteil in formelle und materielle Rechtskraft erwächst.

Folgen

Die Folgen einer Ehetrennung sind:

  • Eintritt der Gütertrennung von Gesetzes wegen (rückwirkend auf Zeitpunkt des Ehetrennungsbegehrens)
  • Fortbestand der Ehe mit allen Rechten und Pflichten:
    • Unterstützungs- und Beistandsflicht
    • Elternrechte und -pflichten
    • Fortbestand erbrechtlicher Ansprüche
    • Fortbestand sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
      • Pensionskassenansprüche
      • AHV-/IV-Witwen-/Witwerrente bei Vorversterben eines Rentner-Ehegatten

Verhältnis zur Scheidung

  • Ehetrennungsurteil soll eine spätere Scheidung weder erleichtern noch erschweren
  • Recht, die Scheidung zu verlangen, wird durch das Trennungsurteil nicht berührt
  • keine Bindung des Scheidungsrichters an die richterlichen Feststellungen im Ehetrennungsurteil über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Parteien
  • Anrechnung der Trennungszeit für spätere Scheidung

Beispiel

Wenn die Ehegatten im Zeitpunkt des Ehetrennungsurteils ein Jahr lang getrennt gelebt haben, kann ein Jahr später die Scheidungsklage eingereicht werden (ZGB 114).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.