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Reiserecht

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Vertrag (Pauschalreisevertrag)

Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Reiserecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Der Pauschalreiseveranstalter untersteht – trotz Veröffentlichung von Prospekten oder ähnlichem Werbematerial – keinem Kontrahierungszwang. Es gelten für den Pauschreisevertrag keine gesetzlichen Formerfordernisse. Entsprechend kann der Pauschalreisevertrag mündlich, telefonisch oder digital (e-mail / E-Commerce) geschlossen werden.

Für den Abschluss des Pauschalreisevertrags gelten folgende Kautelen:

Literatur

  • STAUDER BERND, SPR X, Konsumentenschutz im Privatrecht, 2. Teil, 4. Kapitel: Reiserecht, S. 323 ff. + 329 ff.
  • ROBERTO VITO, BSK OR I, N 3 ff. zu PRG 4
  • HANGARTNER SANDRO, Das neue Bundesgesetz über Pauschalreisen, Diss. Zürich 1997, S. 39 + 51 ff.

Weiterführende Informationen

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