Was unter einem abstrakten Schuldbekenntnis zu verstehen ist, wird nachfolgend erklärt:
Begriffe
- Schuldbekenntnis = Anerkennung einer Forderung durch den Schuldner
- Abstraktheit = Rechtsgrund für die Forderung ist weder aus dem Schuldbekenntnis ersichtlich noch im Schuldbekenntnis genannt
Grundlage
- OR 17
Rechtsform
- Einseitiger Vertrag
Wirkung
- Rechtsmässigkeit und Vollstreckung
- Gemäss OR 17 sind abstrakte Schuldbekenntnisse rechtmässig und vollstreckbar
- Verjährung
- Falls durch das abstrakte Schuldbekenntnis eine alte Schuld abgelöst wird, fängt die Verjährung neu an zu laufen (vgl. 135 Ziff. 1 OR)
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Gesetzestext
Art. 17 C. Verpflichtungsgrund
C. Verpflichtungsgrund
Ein Schuldbekenntnis ist gültig auch ohne die Angabe eines Verpflichtungsgrundes.
Literatur
- Krauskopf Frédéric, Die Schuldanerkennung im schweizerischen Obligationenrecht, (Diss.), Freiburg 2003.
Judikatur
- Zum Begriff der Abstraktheit
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