Getrennt lebende Personen
Lebt ein Ehepaar zusammen, kommt die Ehegattenbesteuerung zum Zug. Kommt es zur Trennung (Getrenntleben), kann die getrennte Veranlagung verlangt werden. Diese bewirkt, dass jeder Ehegatte seine eigenen Steuern bezahlen muss.
Meldet sich der ausziehende Ehegatte am neuen Wohnort an, kommt es rückwirkend auf den 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres zur getrennten Besteuerung. Die für das Trennungsjahr bereits bezahlten Steuern werden zurückerstattet.
Der Trennungsunterhalt wird steuerlich wie folgt behandelt:
- der unterhaltsverpflichtete Ehegatte kann die Unterhaltsbeiträge vom Einkommen abziehen
- der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss die Unterhaltsbeiträge als Einkommen deklarieren.
Gleiches gilt für Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder
Hinweis
Falls sich die Ehegatten gegen Jahresende trennen, sollte sich der ausziehende Ehegatten erst nach dem Jahreswechsel am neuen Wohnort anmelden, da andernfalls die Trennung für das ganze, fast abgelaufene Jahr steuerlich wirksam wird. Der ausziehende Ehegatte wird nach dem höheren Tarif für Alleinstehende besteuert, kann vom Einkommen aber noch keine Unterhaltsbeiträge abziehen, weil er erst gegen Ende Jahr ausgezogen ist.
Judikatur
- Faktisch getrennt lebende Ehegatten (Familienbesteuerung ab neuem WS des Ehemanns im Kanton BL + Steuerausscheidung mit WS der Ehefrau im Kanton SO / Voraussetzungen für getrennte Ehegattenbesteuerung und Beweislast)
- BGer 2C_952/2020 vom 06.10.2021
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Geschiedene Personen
Nach der Scheidung unterliegen die geschiedenen Personen der Einzelbesteuerung. Es gelten dieselben Grundsätze wie für getrenntlebende Personen.
Es besteht jedoch eine solidarische Haftung der Eheleute für offene Steuern bis zum Zeitpunkt der getrennten Besteuerung. Jeder Ehegatte kann also für den gesamten Steuerausstand belangt werden.
Nacheheliche Unterhaltsbeiträge
Nacheheliche Unterhaltsbeiträge werden steuerlich wie folgt behandelt:
- der unterhaltsverpflichtete Ehegatte kann die Unterhaltsbeiträge vom Einkommen abziehen
- der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss die Unterhaltsbeiträge als Einkommen deklarieren.
Gleiches gilt bei Unterhaltsbeiträgen für minderjährige Kinder.
Grundstücke und Liegenschaften
Werden bei der Scheidung Grundstücke oder Liegenschaften übertragen, so findet bei der Grundstückgewinnsteuer ein Steueraufschub bis zur Weiterveräusserung an eine Drittperson statt.
Güterrechtliche Zahlungen
Güterrechtliche Ausgleichzahlungen stellen Vermögen dar und sind vom Empfänger und unterliegen damit der Vermögensbesteuerung.
Vorsorgegelder
Falls Gelder aus der beruflichen Vorsorge von einem Ehegatten auf den anderen übertragen werden, hat dies keine Steuerfolgen.
Handelt es sich um Guthaben der Säule 3a, wird bei einer späteren Auszahlung eine Kapitalsteuer fällig. In der güterrechtlichen Auseinandersetzung kann diesem Umstand dadurch Rechnung getragen werden, dass demjenigen Ehegatten, der das Guthaben aus der Säule 3a behält, nicht der volle Betrag angerechnet wird.