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Ehescheidung / Ehetrennung

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Zuständigkeit

Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung
Stichworte:
Ehescheidung, Ehetrennung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Örtliche Zuständigkeit

Eine Ehe kann nur von einem Gericht geschieden werden. Örtlich zuständig ist das Gericht am Wohnort eines Ehegatten (ZPO 23). Der Wohnort befindet sich an dem Ort, wo sich eine Person mit der Absicht niederlässt, dort ihren Lebensmittelpunkt zu begründen.

Achtung

Bei Wohnsitz eines Ehegatten im Ausland kommt das Internationale Privatrecht unter Einbezug der bestehenden internationalen Verträge zur Anwendung zur Beantwortung der Frage,

  • welches Gericht international örtlich zuständig ist und
  • welches materielle Recht zur Anwendung kommt.

» Internationale Scheidung (noch in Bearbeitung)

Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den kantonalen Gerichtsorganisationsgesetzen. In der Regel ist ein Einzelgericht sachlich zuständig. In einzelnen Kantonen kann auch ein Kollegialgericht zuständig sein.

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